Anfrage gem. §17 Gemeindegesetz

Anfrage gem. §17 Gemeindegesetz

Anfrage gem. §17 des Gemeindegesetzes

Wir haben eine Anfrage gem. §17 des Gemeindegesetzes zu Händen der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 an den Gemeinderat gerichtet

Fragen betreffend Kreditabrechnung der Asylunterkunft Langenmatt

Bei der Kreditabrechnung betreffend die Erstellung einer neuen Unterkunft für Asylsuchende im Quartier Langenmatt fällt als erstes auf, dass die Kosten ca. 23,4% über dem budgetierten Betrag liegen. An der Gemeindeversammlung vom 18. März 2024 wurde ein Budgetbetrag von Fr. 1'210'000.-- (inkl. Nebenarbeiten und Einrichtungen) bewilligt. Da kommt die Frage auf wie seriös dies Budgetierung gemacht wurde und ob die Stimmberechtigten nicht getäuscht wurden. Gemäss dem beleuchtenden Bericht wurde ein zu tief angesetztes Projektbudget bzw. eine zu wenig weit fortgeschrittene Planung als Grundlage für die Budgetierung genommen. Die Argumente im beleuchtenden Bericht für die höheren Kosten erscheinen sehr fragwürdig.

Gemäss der Mitteilung durch die Gemeindeschreiberin Fr. Müller werden Anfragen zu Themen, die an der Gemeindeversammlung traktandiert sind nicht im Sinne der Anfrage gem. §17 des Gemeindegesetzes behandelt, sondern unter dem Traktandum selber. Die gestellten Fragen sollen somit als Teil der Präsentation beantwortet werden.

Anfrage